energieberatung

Für Gebäude die vor dem 01.01.1984 bzw. 01.01.1995  die Baugenehmigung erhalten haben.

Energieeffiziente Sanierung des Gebäudes

-Energieberatung vor Ort gefördert durch die BAFA,  Berechnung des Gebäudestandards, Berechnung von Sanierungsmassnahmen und deren Wirtschaftlichkeit, Förderberatung,  Entscheidung über den zu erzielenden Gebäudestandards.

www.bafa.de

-Beantragung von zingünstige Kredite und Fördermittel

Über die Hausbank (Kreditvariante) oder direkt über die Kfw (Zuschußvariante)

www.kfw-foerderbank.de

Förderungen für thermische Solaranlagen, Pelleöfen, PV-Anlagen, ggf.. Landesförderung und von Städten,

www.progres.de

-Umsetzung der Sanierungsmassnahme ggf. Bauantragsstellung, Ausführungsplanung,  Ausschreibung und Vergabe , Bauleitung und Qualitätssicherung

-Fertigstellung Schussabnahme, Überprüfung des erreichten Standards, ggf. Bestätigung für Tilgungszuschuss

-Übergabe des Energieausweis

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